Beantworten Sie 4 kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine unverbindliche Ersteinschätzung - inklusive der wichtigsten Fristen.
1. In welchem Sektor ist Ihre Organisation tätig?
2. Wie groß ist Ihre Organisation?Mitarbeitende ODER Jahresumsatz - der höhere Wert zählt (inkl. verbundener Unternehmen).
3. Betreiben Sie eine Anlage, die ≥ 500.000 Personen mit einer kritischen Dienstleistung versorgt?Regelschwellenwert für „Betreiber kritischer Anlagen" (KRITIS-Dachgesetz).
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben - keine Rechtsberatung. Die verbindliche Feststellung der Betroffenheit erfolgt im Einzelfall (u.a. anhand Sektor-/Anlagendefinitionen, Schwellenwerten und verbundener Unternehmen). Stand: Juni 2026.