KRITIS-Dachgesetz: Behörden-Stau bremst den Sabotage-Schutz
Einen Monat nach seinem Inkrafttreten hat das KRITIS-Dachgesetz laut Bericht noch keine praktische Wirkung entfaltet. Es fehlen die konkretisierenden Rechtsverordnungen - und ein technisches Portal für die Registrierung.
Das Gesetz lege bislang vor allem den Rahmen fest und müsse durch mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert werden, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. Ein Teil dieser Verordnungen bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates - das kann dauern.
Registrierung erst nach den Verordnungen
Wann Betreiber ihre Registrierung abgeschlossen haben müssen, ist offen: Sobald die Verordnungen zur Identifizierung kritischer Anlagen und die technischen Voraussetzungen vorlägen, erhielten die Betreiber ausreichend Zeit. Geplant ist ein gemeinsames Registrierungs- und Meldeportal für BSI-Gesetz und KRITIS-Dachgesetz; die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK ist in Vorbereitung.
Bei NIS2 ist man weiter
Beim IT-Sicherheitsregime nach NIS2 (seit 6. Dezember in Kraft) haben sich bereits mehr als 15.000 Einrichtungen im BSI-Portal registriert. Schätzungen gehen von rund 29.500 registrierungspflichtigen Einrichtungen aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Dachgesetz in Kraft, aber praktisch noch ohne Wirkung
- Rechtsverordnungen und Registrierungsportal fehlen noch
- Registrierungsfristen beginnen erst nach den Verordnungen
- NIS2-Umsetzung ist deutlich weiter (15.000+ Registrierungen)
Was das für KRITIS-Betreiber bedeutet
Die Pflichten kommen - die Frage ist nur wann. Wer die Wartezeit nutzt, um Risikoanalyse, Resilienzplan und Meldeprozesse vorzubereiten, ist startklar, sobald die Verordnungen greifen. Seismo Pulse unterstützt genau diese Vorbereitung.
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