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KRITIS-Dachgesetz in Kraft: Schutz kritischer Infrastruktur gestärkt

Bundesregierung · 17. März 2026

Am 17. März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Es legt erstmals bundeseinheitliche, sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen fest.

Welche Sektoren erfasst sind

Erstmals werden elf Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung. Bundesweit wird festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind - die Einrichtung muss essenziell für die Gesamtversorgung sein und mehr als 500.000 Personen versorgen.

Welche Pflichten gelten

Das Gesetz schreibt Mindeststandards für den physischen Schutz fest, etwa Notfallteams, stärkeren Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit. Grundlage sind Risikoanalysen und -bewertungen, die staatliche Stellen erarbeiten und den Betreibern bereitstellen. Hinzu kommt eine Meldepflicht für Vorfälle.

Was sich im Verfahren geändert hat

Im parlamentarischen Verfahren erhielten die Länder die Möglichkeit, weitere kritische Anlagen in ihrer Zuständigkeit zu identifizieren. Das BMI kann Kriterien und Verfahren per Rechtsverordnung festlegen. Eine Evaluierung des Gesetzes soll bereits nach zwei statt nach fünf Jahren erfolgen. § 14 Abs. 3-5 tritt zum 1. Januar 2030 in Kraft.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Kraft seit 17. März 2026
  • Elf Sektoren, bundeseinheitliche Mindeststandards
  • Kritisch ab Versorgung von mehr als 500.000 Personen
  • Pflichten: Risikoanalyse, Resilienzmaßnahmen, Meldepflicht

Was das für KRITIS-Betreiber bedeutet

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