Zustimmung und Kritik am KRITIS-Dachgesetz
Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung formulierten die Länder zugleich deutliche Kritik und forderten Nachbesserungen.
Kern des Gesetzes ist eine stärkere Verpflichtung von Betreibern in zehn strategischen Sektoren - darunter Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung sowie Transport und Verkehr - zum physischen Schutz ihrer Infrastruktur. Einrichtungen gelten grundsätzlich als kritisch, wenn sie mehr als 500.000 Menschen versorgen. Betreiber müssen Risikoanalysen berücksichtigen, Resilienzpläne erstellen und Vorfälle melden; konkrete Schutzmaßnahmen schreibt das Gesetz nicht vor, sondern überlässt sie den Unternehmen.
Schwellenwert in der Kritik
Die Länder bemängeln vor allem den Schwellenwert: Ihr Vorschlag, bereits Anlagen ab 150.000 versorgten Menschen einzubeziehen, wurde nicht übernommen. Dadurch könnten gerade in ländlichen Regionen wichtige Einrichtungen unberücksichtigt bleiben. Auch die Öffnungsklausel für zusätzliche Landes-Anlagen sehen sie kritisch, etwa bei länderübergreifenden Strom- und Gasnetzen.
Zuständigkeiten und Kosten
Kritisiert wird zudem, dass die Länder die Resilienzprüfung bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen übernehmen sollen, ohne dass ein Kostenausgleich vorgesehen ist. Der Bundesrat fordert hier die alleinige Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat hat zugestimmt - mit deutlicher Kritik
- Schwellenwert 500.000 statt der geforderten 150.000 Versorgten
- Streit um Öffnungsklausel und länderübergreifende Netze
- Maßnahmen bleiben weitgehend den Betreibern überlassen
Was das für KRITIS-Betreiber bedeutet
Dass das Gesetz keine konkreten Maßnahmen vorschreibt, verlagert die Verantwortung auf die Betreiber. Seismo Pulse hilft, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu planen, umzusetzen und nachweisbar zu dokumentieren.
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